07/23/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/23/2026 07:32
Informationsbegehren sind künftig ausnahmslos über das Webformular einzubringen
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Informationsbegehren gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind ab sofort ausschließlich über das dafür vorgesehene elektronische Formular einzubringen. Den Link finden Sie unten.
Auf anderem Weg eingebrachte Informationsbegehren können nicht bearbeitet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.