07/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/29/2026 04:35
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29.07.2026, Pressemitteilung
Pressemitteilung 47/2026
Heute tritt das KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) in Kraft. Das Gesetz schafft eine klare und praxisnahe Aufsichtsstruktur für die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung. Es bündelt die nationale Koordinierung bei der Bundesnetzagentur und baut zugleich auf den bewährten Zuständigkeiten der bestehenden Marktüberwachungsbehörden auf. Unternehmen behalten damit ihre vertrauten Ansprechpartner - auch für Fragen zur KI-Verordnung. Zugleich stärkt das Gesetz die Innovationsförderung und setzt europäische Vorgaben 1:1 in Deutschland um.
Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger:
"Das KI-MIG ist ein wichtiger Baustein für das Ziel der Bundesregierung, Deutschland zu einer KI-Nation zu machen. Wettbewerbsfähigkeit im Zeitalter der künstlichen Intelligenz braucht nicht nur exzellente Forschung und innovative Unternehmen, sondern auch einen verlässlichen und praxistauglichen Rechtsrahmen. Mit dem KI-MIG schaffen wir Rechtssicherheit für Investitionen, beschleunigen die Umsetzung der europäischen Vorgaben und stärken den KI-Standort Deutschland. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Innovationen schneller ihren Weg in die Anwendung finden, Unternehmen im internationalen Wettbewerb erfolgreich sind und Deutschland seine technologische Souveränität ausbaut."
Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller:
"Wir haben uns auf die neuen Aufgaben sehr gut vorbereitet. Unser Ziel ist eine verlässliche, berechenbare Regulierung, die Vertrauen schafft und zugleich Innovationen fördert. Wir setzen dabei auf eine enge und kooperative Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden sowie Beteiligten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft."
Die Bundesnetzagentur erhält den Auftrag, Unternehmen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz aktiv zu unterstützen - unter anderem durch einen KI-Service Desk, KI-Reallabore zum Erproben neuer Anwendungen sowie Informations-, Beratungs- und Vernetzungsangebote zur Umsetzung der KI-Verordnung. Damit wird sie zur Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung.
Die Bundesnetzagentur bietet mit dem KI-Service Desk bereits ein umfassendes Beratungsangebot für Unternehmen, um sie bei der Einhaltung der Vorgaben zu unterstützen: https://www.bundesnetzagentur.de/ki