Federal Ministry of Justice and Consumer Protection of the Republic of Germany

07/22/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/22/2026 03:09

Verlässliche Unterstützung für Opfer terroristischer Gewalt dauerhaft sicherstellen: Bundesregierung beschließt Entwurf eines Bundesopferbeauftragtengesetzes

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Verlässliche Unterstützung für Opfer terroristischer Gewalt dauerhaft sicherstellen: Bundesregierung beschließt Entwurf eines Bundesopferbeauftragtengesetzes

Schwerpunktthema Pressemitteilung

Pressemitteilung Nr. 54/2026
22. Juli 2026

Das Amt des Bundesopferbeauftragten soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums beschlossen hat. Damit soll der besonderen Bedeutung des Amts Rechnung getragen und dauerhaft gewährleistet werden, dass Betroffene unterstützt werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
"Jede terroristische Gewalttat fügt den Betroffenen schweres Leid zu. Gleichzeitig richtet sich Terror gegen uns alle, gegen den Staat und unsere freiheitliche Gesellschaft. Der Bundesopferbeauftragte steht den Betroffenen nach einem Anschlagsgeschehen verlässlich zur Seite. Er kümmert sich um ihre Anliegen und vermittelt praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Diese zentrale Lotsenfunktion wollen wir auf eine gesetzliche Grundlage stellen und so die verlässliche Unterstützung langfristig sichern. Damit senden wir eine klare Botschaft: Wir stehen als Staat dauerhaft an der Seite der Betroffenen."

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland (Bundes­opferbeauftragter) ist zentraler Ansprechpartner für Betroffene von terroristischen Anschlägen im Inland. Er kümmert sich um ihre Anliegen und vermittelt praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Zudem setzt er sich im politischen Raum für die Belange der Betroffenen ein. Das Amt des Bundesopferbeauftragten wurde 2018 durch einen Beschluss des Bundeskabinetts beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingerichtet. Nähere Informationen zum Bundesopferbeauftragten finden Sie hier.

Mit dem nun beschlossenen Entwurf eines Bundesopferbeauftragtengesetzes soll für das Amt des Bundesopferbeauftragten eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dabei sollen insbesondere die Erfahrungen nach den Anschlägen der jüngeren Vergangenheit berücksichtigt werden. Der Entwurf legt beispielsweise erstmals klar die Aufgaben des Bundesopferbeauftragten und den Kreis der Betroffenen fest. Dabei werden auch Vorgaben der Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung der Europäischen Union umgesetzt. Zudem soll der Datenaustausch zwischen den an der Unterstützung der Betroffenen beteiligten Stellen verbessert werden.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Federal Ministry of Justice and Consumer Protection of the Republic of Germany published this content on July 22, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on July 22, 2026 at 09:09 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]