Bundesversammlung

11/18/2025 | Press release | Distributed by Public on 11/18/2025 02:54

Kommission sieht Handlungsbedarf im Sanktionenvollzug

Die Kommission hat zudem zwei parlamentarische Initiativen ihrer Schwesterkommission vorgeprüft, die verschiedene Aspekte des Sanktionenvollzugs betreffen, u.a. ein Verbot für den unbegleiteten Urlaub für Verwahrte sowie Täterinnen und Täter, die sich im geschlossenen Vollzug einer stationären therapeutischen Massnahme befinden (24.464), sowie Anpassungen, damit Nutzen und Kosten für stationäre Massnahmen nach Artikel 59 StGB in einem angemessenen Verhältnis stehen (25.435). Die Kommission anerkennt bei beiden Initiativen grundsätzlich den Handlungsbedarf. Sie erachtet jedoch eine Revision im Bereich des Sanktionenvollzugs als ein Vorhaben, das eine Gesamtschau und einen engen Einbezug der Kantone erfordert. Vor diesem Hintergrund hält sie den Weg über eine Motion und ein vom Bundesrat geführtes Gesetzgebungsprojekt für zielführender. Der Initiative 25.435 «Stationäre Massnahmen (Art. 59 StGB) nur bei guten Erfolgsaussichten» hat die Kommission Folge gegeben − in der Annahme, dass ihre Schwesterkommission die Arbeiten bis zum Vorliegen der bundesrätlichen Botschaft sistieren wird. Der Initiative 24.464, «Massnahmen im Sanktionenvollzug», hat sie hingegen mit 5 zu 6 Stimmen keine Folge gegeben.

Verschiedene Geschäfte zum Recht auf ein Elt​​ern-Kind-Verhältnis

Die Motion Nantermod 19.3597, «StGB. Vergehen gegen die Familie. Verweigerung des Rechts auf persönlichen Verkehr mit Strafe bedrohen», wurde vom Nationalrat angenommen und dann bis zum Vorliegen des bundesrätlichen Berichts «Familiengerichtsbarkeit und Familenverfahren: Bestandesaufnahme und Reformvorschläge» in Erfüllung verschiedener Postulate von den Räten sistiert. Nachdem der Bundesrat seinen Bericht am 6. Juni 2025 vorgelegt hatte, befasste sich nun die Kommission erneut mit dem Vorstoss. Sie kommt zum Schluss, dass bereits fragile Familiensituationen mit der Einführung einer strafrechtlichen Sanktionierung noch komplizierter würden und dass in diesen Fällen zunächst eine Mediation oder andere zivilrechtliche Massnahmen angezeigt wären. Deshalb beantragt die Kommission ihrem Rat mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Die Minderheit beantragt die Annahme der Motion. Der Ständerat wird in der Wintersession entscheiden. Weiter hat die Kommission die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative Nantermod 25.425, «Folgen einer unrechtmässigen Änderung des Aufenthaltsortes des Kindes», aufgenommen. Die Kommission führt die Vorprüfung der Initiative an einer ihrer nächsten Sitzungen fort.

Verbot internationaler Ad​​optionen

Die Kommission hat die Motion 25.3430, «Kein Verbot von internationalen Adoptionen», die der Nationalrat in der Herbstsession angenommen hatte, beraten. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat auf seinen Beschluss vom 29. Januar 2025, Adoptionen aus dem Ausland zu verbieten und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Vorentwurfs zu beauftragen, zurückkommt und stattdessen einen Rechtsrahmen vorschlägt, der die Kontrollmechanismen stärkt und das Missbrauchsrisiko senkt. Die RK-S beantragt, die Motion dahingehend zu ändern, dass die von der Expertengruppe «Internationale Adoption» ausgearbeiteten Szenarien einbezogen werden. Diese Szenarien, die von einem vollständigen Ausstieg aus internationalen Adoptionen bis hin zu einer Reform des Systems reichen, sind im Schlussbericht vom 27. Juni 2024 zuhanden des Bundesamtes für Justiz (BJ) enthalten. Mit der Motion soll der Bundesrat zudem damit beauftragt werden, die Reaktionen auf seinen Beschluss vom 29. Januar 2025 sowie den Willen des Nationalrates in seinem Bericht für die Vernehmlassung zu berücksichtigen. Zu guter Letzt soll die Vernehmlassungsvorlage auch Möglichkeiten vorsehen, wie der Zugang zu Informationen über die Abstammung sowie die Begleitung der Personen, die auf der Suche nach diesen Informationen sind, verbessert werden können. Die Kommission hat die abgeänderte Motion einstimmig angenommen.

Schweizweite Betreibungsregistera​​uskunft

Die Kommission hat sich zum ersten Mal mit der Vorlage 24.065 «Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung), Änderung» befasst und ist einstimmig auf diese eingetreten. Der Nationalrat hatte zuvor beschlossen, neben den punktuellen Änderungen zur Modernisierung des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, die der Bundesrat vorschlägt, auch die gesetzlichen Grundlagen für eine schweizweite Betreibungsregisterauskunft in diese Vorlage aufzunehmen. Bevor die Kommission die Detailberatung dazu aufnimmt, hat sie die Verwaltung mit der Klärung verschiedener offener Fragen beauftragt.

Anderes Ge​​schäft

  • Die Kommission hat der von Nationalrat Bregy eingereichten parlamentarische Initiative 24.461 mit 9 zu 3 Stimmen Folge gegeben. Diese verlangt eine zusätzliche Vereinfachung des abgekürzten Verfahrens gemäss Strafprozessordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen soll auf Verfahrensschritte, wie zum Beispiel die Durchführung einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung, verzichtet werden können. Die RK-N ist nun beauftragt, eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

Die Kommission hat am 17. November 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bern getagt.



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